27 March 2026, 16:18

Bielefelder Paar entgeht nur knapp teurem ETA-Betrug beim UK-Reiseantrag

Plakat mit Text und Logo, das versteckte Gebühren in Rechnungen als Kostenfaktor für Familien in Höhe von Hunderten von Dollar monatlich anführt.

Bielefelder Paar entgeht nur knapp teurem ETA-Betrug beim UK-Reiseantrag

Ein Paar aus Bielefeld entging im März 2026 nur knapp einem Betrugsversuch bei der Beantragung einer britischen Reiseerlaubnis. Bei der Online-Suche nach einer Elektronischen Reisebewilligung (ETA) stießen sie auf eine gefälschte Website. Der Vorfall unterstreicht die Risiken, mit denen Reisende konfrontiert sind, seit das Vereinigte Königreich vor einem Jahr die neue Einreisebestimmung eingeführt hat.

Die beiden begannen ihre Antragstellung, indem sie persönliche Daten und Zahlungsinformationen auf der Seite eingaben. Im letzten Schritt belief sich die Gesamtgebühr auf rund 240 Euro – ein Vielfaches der offiziellen Gebühr von 18,50 Euro. Misstrauisch geworden, brachen sie die Transaktion ab und informierten ihre Bank, die die Karte umgehend sperrte.

Am 13. März 2026 erstatteten sie Anzeige bei der Polizei. Die Behörden bestätigten, dass seit Einführung der ETA-Pflicht 2025 in Deutschland keine dokumentierten Betrugsfälle bekannt seien, allerdings seien öffentliche Daten begrenzt. Das offizielle Antragsportal unter gov.uk/eta ist die einzige zugelassene Plattform für Anträge. Die Verbraucherzentrale rät Reisenden, vor der Eingabe sensibler Daten die Seriosität der Website zu prüfen.

Durch ihr schnelles Handeln verhinderten die Bielefelder einen finanziellen Schaden. Der Fall dient jedoch als Warnung: ETA-Anträge für das Vereinigte Königreich müssen ausschließlich über die behördlichen Kanäle abgewickelt werden – Drittanbieter sind nicht zugelassen. Die offiziellen Hinweise betonen, dass Bewerber die URL vor der Antragstellung genau überprüfen sollten.

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