EU-Recht auf Reparatur: Mehr Nachhaltigkeit oder höhere Kosten für Verbraucher?
Eva-Maria TrübEU-Recht auf Reparatur: Mehr Nachhaltigkeit oder höhere Kosten für Verbraucher?
Die EU-Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ trat im Juli 2024 in Kraft und muss bis Juli 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Verordnung soll Reparaturen von defekten Elektro- und Haushaltsgeräten erleichtern. Hersteller sind nun verpflichtet, auch nach Ablauf der gesetzlichen Garantie Reparaturen zu fairen Preisen anzubieten.
Eine aktuelle Umfrage zeigt gemischte Reaktionen auf die neuen Regelungen. 70 Prozent der Verbraucher empfinden die Reparaturkosten derzeit als zu hoch im Vergleich zum Neukauf. Im Schnitt sind sie nur bereit, bis zu 22 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises für eine Reparatur zu zahlen.
Auch Händler und Hersteller stehen vor Herausforderungen. 74 Prozent der Händler geben an, nicht genug qualifiziertes Personal zu haben, um die steigende Nachfrage nach Reparaturen zu bewältigen. Gleichzeitig erwarten 68 Prozent höhere Reparaturkosten aufgrund teurerer Ersatzteile und steigender Löhne. 63 Prozent der Hersteller teilen diese Sorge und verweisen auf zusätzliche Personalkosten sowie Lagerhaltungskosten.
Bei der Frage nach künftigen Preisen gehen die Meinungen auseinander. Nur 37 Prozent der Hersteller glauben, dass die Preise für Neugeräte steigen werden, um die Reparaturkosten auszugleichen. Dagegen rechnen 62 Prozent der Händler mit einer solchen Preiserhöhung.
Die Richtlinie könnte unbeabsichtigt zu höheren Reparaturkosten führen und damit ihre eigenen Nachhaltigkeitsziele untergraben. Hersteller und Händler müssen sich an die neuen Vorgaben anpassen, ohne die Bezahlbarkeit für Kunden aus den Augen zu verlieren. Die vollständige Umsetzung der Änderungen erfolgt, sobald die nationalen Gesetze bis Mitte 2026 angepasst werden.
