Luxusauto in Witten beschlagnahmt: 109 Dezibel und illegales Parken
Ladislaus DowergLuxusauto in Witten beschlagnahmt: 109 Dezibel und illegales Parken
Luxusauto in Witten beschlagnahmt: Extrem laute Motorengeräusche und Parkverstoß
In Witten wurde ein Hochleistungsfahrzeug beschlagnahmt, nachdem es in einem Wohngebiet durch extreme Lärmbelästigung aufgefallen war. Das illegal in der Holbeinstraße abgestellte Auto erreichte bei einer Messung 109 Dezibel – deutlich über dem gesetzlichen Grenzwert von 82 dB. Die Behörden haben nun ein Verfahren gegen den Halter wegen Verstößen gegen die Betriebserlaubnis eingeleitet.
Auslöser des Vorfalls war, dass das Fahrzeug in einer absoluten Halteverbotszone abgestellt worden war und dabei eine Wendefläche für andere Verkehrsteilnehmer blockierte. Nach Hinweisen auf übermäßigen Motorenlärm überprüften Beamte den Wagen. Der Besitzer argumentierte, die lauten Geräusche seien auf die Biturbo-Ausstattung des Fahrzeugs zurückzuführen, doch die Ermittler vermuteten eine Manipulation der Motorsteuerungssoftware.
Lärmtests bestätigten, dass der Motor die zulässigen Grenzwerte um 27 Dezibel überschritt. Nach deutschen Vorschriften sind maximal 101 dB bei Stand- und Vorbeifahrtmessungen erlaubt – doch selbst dieser Wert wurde hier deutlich übertroffen. Das Auto wurde umgehend sichergestellt, und dem Halter drohen nun verwaltungsrechtliche Konsequenzen, da die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs als ungültig gilt.
Während sich die aktuellen Kontrollen vor allem auf Abgasuntersuchungen und Lärm bei Rennstrecken-Tagen konzentrieren, gibt es jüngst auch politische Verschärfungen bei Elektrofahrzeugen. Behörden wie das Umweltbundesamt schließen Schlupflöcher, die künstliche Motorgeräusche bei E-Autos erlauben. Fälle wie dieser mit Verbrennungsmotoren unterliegen jedoch weiterhin strengen Lärmvorschriften.
Das Fahrzeug bleibt vorerst in Polizeigewahrsam, während die Ermittlungen andauern. Der Halter muss sich sowohl wegen der Lärmüberschreitung als auch wegen des illegalen Parkens verantworten. Bei einer Verurteilung drohen ihm Bußgelder sowie eine zwingende Reparaturauflage, bevor das Auto wieder auf die Straße darf.






