28 March 2026, 14:24

Mainz holt das Feuerwerk zum Rheinischen Frühlingsfest zurück – nach Drohnen-Experiment

Eine große Menge bei einem Musikfestival schaut Performern auf einer hell erleuchteten Bühne zu, mit Zelten links und Feuerwerk im dunklen Himmel dahinter.

Mainz holt das Feuerwerk zum Rheinischen Frühlingsfest zurück – nach Drohnen-Experiment

Mainz bringt Feuerwerk zum diesjährigen Rheinischen Frühlingsfest zurück – nach dem Drohnen-Spektakel im Vorjahr

Nach dem Umstieg auf eine Lichtshow mit Drohnen im vergangenen Jahr kehrt Mainz beim diesjährigen Rheinischen Frühlingsfest zum traditionellen Feuerwerk zurück. Die Stadt hatte 2023 beim Johannisfest auf klassische Böller verzichtet – mit Verweis auf Umwelt- und Tierschutzbedenken. Nun geben die Veranstalter dem öffentlichen Wunsch nach und planen zwei Feuerwerke entlang des Rheinufers.

Der Schaustellerverband, der die Feuerwerke selbst finanziert und organisiert, lässt sie am Samstag, 28. März, sowie am Samstag, 11. April, in den Nachthimmel steigen. Damit kehrt man zur Tradition zurück: Die Drohnenshow beim letzten Johannisfest hatte mehr als das Doppelte der Kosten eines herkömmlichen Feuerwerks verschlungen.

Die Öffnungszeiten des Rheinischen Frühlingsfests variieren – an manchen Tagen dauert das Treiben bis Mitternacht, an anderen schließt der Festplatz bereits um 21 oder 22 Uhr. Den Auftakt bildet in diesem Jahr wieder das Feuerwerk, das 2023 zugunsten der Drohnen pausiert hatte.

Bürgermeister Nino Haase hatte sich zuvor für Drohnenshows ausgesprochen, da sie ökologischer seien und durch ihre visuelle Wirkung länger in Erinnerung blieben. Doch die Stadt reagiert nun auf geänderte Besucherwünsche und bringt das Feuerwerk zum diesjährigen Fest zurück.

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Die Entscheidung für die Rückkehr der Pyrotechnik fällt nach Angaben der Veranstalter auf großes Publikuminteresse. Beide Shows finden samstags statt und bieten Festbesuchern damit zwei Gelegenheiten, das Feuerwerk über dem Rhein zu erleben. Die Finanzierung und Organisation bleibt in der Hand des Schaustellerverbands.

Quelle