Neue Schutzfrist für Bäume und Sträucher: Was jetzt erlaubt ist
Neue Schutzfrist für Bäume und Sträucher bundesweit in Kraft
Vom 1. März bis zum 30. September gilt nun bundesweit eine neue Schutzperiode für Gehölze. In dieser Zeit sind das Fällen, Schneiden oder Entfernen von Bäumen, Hecken, Sträuchern und ähnlichen Pflanzen eingeschränkt, um Wildtiere während der wichtigen Brutmonate zu schützen.
Die Regelung betrifft alle verholzenden Pflanzen. Noch bis zum 28. Februar war ein Rückschnitt erlaubt, doch nun sind größere Eingriffe nur noch in Ausnahmefällen möglich – etwa bei behördlich angeordneten Maßnahmen, Projekten im öffentlichen Interesse oder genehmigten Baumaßnahmen.
Wer unsicher ist, ob die geplanten Arbeiten zulässig sind, sollte sich vorab an die Unterere Naturschutzbehörde wenden. Die Behörde steht für Rückfragen unter der E-Mail-Adresse [email protected] zur Verfügung. Verstöße gegen die Vorschriften können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.
Auch außerhalb der Schutzfrist kann das Fällen alter Bäume oder umfangreicher Rückschnitt eine artenschutzrechtliche Prüfung erfordern. Ziel der Maßnahmen ist es, brütende Vögel, Insekten und andere Wildtiere in ihrer sensibelsten Phase zu schützen.
Die Schutzfrist läuft bis Ende September. Wer Arbeiten an Bäumen oder Sträuchern plant, muss vorab prüfen, ob Ausnahmen greifen oder eine Genehmigung erforderlich ist. Bei Nichteinhaltung drohen nicht nur Strafen, sondern auch Schäden für das lokale Ökosystem.






