Steuerberater veruntreut 184.000 Euro aus Grundschul-Förderverein
Swantje WeinhageSteuerberater betrügt Geld von Förderverein einer Grundschule - Steuerberater veruntreut 184.000 Euro aus Grundschul-Förderverein
Ein 59-jähriger Steuerberater ist zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er Gelder eines Fördervereins einer Grundschule veruntreut hatte. Das Landgericht Düsseldorf wies seine Behauptung zurück, die Rückzahlung des gestohlenen Geldes hebe den strafrechtlichen Vorsatz auf.
Zwischen 2021 und 2022 überwies der Angeklagte fast 165.000 Euro vom Konto des Vereins auf sein eigenes. Zudem behielt er 19.000 Euro in bar, die eigentlich in die Vereinskasse hätten fließen müssen.
Während des Prozesses räumte der Mann ein, das Geld des Fördervereins veruntreut zu haben. Er argumentierte jedoch, er habe den gesamten veruntreuten Betrag nach Einleitung des Strafverfahrens zurückerstattet. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht ließen dieses Vorbringen nicht gelten und betonten, dass eine Rückzahlung die ursprüngliche Absicht des Diebstahls nicht ungeschehen mache.
Das Gericht verhängte eine Bewährungsstrafe und verpflichtete den Angeklagten, im Rahmen seiner Bewährung 5.000 Euro als Schadensersatz an den Förderverein der Grundschule zu zahlen. Der Steuerberater muss keine Haftstrafe antreten, muss sich jedoch an die Bewährungsauflagen halten. Das Urteil unterstreicht, dass eine Rückzahlung allein die strafrechtliche Verantwortung für Untreue nicht aufhebt. Der Verein erhält durch die Schadensersatzanordnung eine teilweise Entschädigung.






