10 April 2026, 12:20

Verbraucherzentrale warnt vor aggressiven Forderungen durch 1N Telecom und Inkassofirma

Plakat mit Text und Logo, das versteckte Gebühren in Rechnungen als Kostenfaktor für Familien benennt.

Verbraucherzentrale warnt vor aggressiven Forderungen durch 1N Telecom und Inkassofirma

Verbraucherzentrale Sachsen verurteilt aggressive Forderungsmethoden von 1N Telecom und Inkassodienstleister TPI Investment

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat scharfe Kritik an den aggressiven Vergleichsforderungen der 1N Telecom und ihres Inkassodienstleisters TPI Investment geübt. Betroffene Kunden berichten von Drohungen mit Zahlungsforderungen von bis zu 500 Euro – selbst nach Vertragskündigungen oder bei strittigen Vereinbarungen. Erst kürzlich entschied das Amtsgericht Leipzig zugunsten eines Beklagten und erklärte einen umstrittenen Vertrag mit dem Unternehmen für unwirksam.

Ausgelöst wurde der Streit durch unaufgeforderte Werbesendungen und gefälschte Gewinnspielbenachrichtigungen der 1N Telecom. Viele Verbraucher gingen irrtümlich davon aus, lediglich bestehende Verträge mit der Deutschen Telekom zu verlängern. Stattdessen wurden ihre ursprünglichen Verträge gekündigt und durch neue Vereinbarungen mit 1N Telecom ersetzt.

Kunden, die später von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machten oder die Verträge anfochten, sahen sich dennoch mit Forderungen in Höhe von bis zu 500 Euro konfrontiert. Zudem wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens für unwirksam erklärt, wenn sie den Verbrauchern lediglich über einen Internetlink in Papierform zugänglich gemacht wurden.

Mittlerweile hat 1N Telecom seine strittigen Forderungen an TPI Investment verkauft, das nun ehemalige Kunden verfolgt. Betroffene berichten von Vergleichsangeboten über 200 Euro, verbunden mit der Androhung höherer Forderungen bei Nichtzahlung. Heike Teubner, Leiterin der Verbraucherzentrale Sachsen, rät Verbrauchern dringend, diese Forderungen zurückzuweisen und sich nicht aus Angst zu Zahlungen verleiten zu lassen.

Das Amtsgericht Leipzig bestätigte kürzlich in einem Verfahren, dass in einem angeblichen Tarifwechsel mit 1N Telecom kein rechtlich wirksamer Vertrag zustande gekommen sei.

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Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt weiterhin vor den Vergleichspraktiken von TPI Investment. Verbraucher, die irreführende Schreiben erhalten oder strittige Verträge abgeschlossen haben, sollten die Forderungen anfechten. Das Gerichtsurteil unterstreicht, dass einige Vereinbarungen mit 1N Telecom rechtlich unwirksam sein könnten.

Quelle