Vodafone gewinnt Rechtsstreit: Schufa-Datenweitergabe bleibt erlaubt
Ehrentraud ZirmeBGH: Teilen von Namen mit Schufa bei Abschluss eines Mobilfunkvertrags gestattet - Vodafone gewinnt Rechtsstreit: Schufa-Datenweitergabe bleibt erlaubt
Vodafone hat einen Rechtsstreit über die Weitergabe von Kundendaten an die Schufa, Deutschlands größte Auskunftei, gewonnen. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob das Unternehmen persönliche Daten für Identitätsprüfungen an die Schufa übermitteln darf, wenn Kunden Mobilfunkverträge mit monatlicher Rechnungsstellung abschließen. Eine Verbraucherschutzorganisation hatte diese Praxis angefochten, doch das Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte in einem Urteil vom vergangenen September Vodafones Vorgehen.
Der Streit begann, als die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Vodafone verklagte, weil das Unternehmen Kundennamen an die Schufa weitergegeben hatte. Betroffen waren vor allem Postpaid-Verträge, insbesondere solche, die mit hochpreisigen Smartphones verbunden waren. Bereits die unteren Instanzen hatten die Klage abgewiesen, bevor der Fall vor den BGH gelangte.
Der BGH entschied am 13. September 2023 zugunsten Vodafones und begründete dies mit einem berechtigten Interesse des Unternehmens an der Betrugsprävention. Viele Kunden hatten falsche Identitäten genutzt oder bei verschiedenen Anbietern mehrere Verträge abgeschlossen, um an teure Geräte zu gelangen. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Datenweitergabe an die Schufa Vodafone dabei half, finanzielle Verluste zu vermeiden.
Nach dem Urteil passten auch andere große Anbieter wie die Telekom und O2 ihre Richtlinien an. Seit 2024 melden sie Verträge, die mit Hardware-Subventionen verbunden sind, weitgehend nicht mehr an die Schufa. Allerdings geben sie weiterhin Kreditinformationen bei reinen Dienstleistungsverträgen weiter. Die Branche geht seitdem vorsichtiger mit Datentransfers um.
Die Entscheidung des BGH bestätigt, dass Vodafone die Weitergabe von Kundennamen an die Schufa zur Betrugsverhinderung fortsetzen darf. Andere Telekommunikationsunternehmen haben ihre Datenweitergabe seitdem eingeschränkt und beschränken sie auf Verträge ohne Hardware-Zuschüsse. Der Fall zeigt, wie Unternehmen den Spagat zwischen Betrugsschutz und Datenschutzbestimmungen meistern müssen.






