26 January 2026, 06:14

Vodafone verklagt Kartellamt wegen angeblicher Befangenheit im Streit mit 1&1

Eine Karte von Mexiko mit verschiedenen Farben, die Bereiche der Kartellhoheit anzeigen, begleitet von Text, der weitere Informationen bereitstellt.

Vodafone verklagt Kartellamt wegen angeblicher Befangenheit im Streit mit 1&1

Vodafone hat Klage gegen das deutsche Bundeskartellamt eingereicht und wirft der Behörde Befangenheit in einem laufenden Kartellrechtsstreit vor. Das Unternehmen behauptet, die Regulierungsbehörde verfolge eine politische Agenda zugunsten des Konkurrenten 1&1. Um eine mögliche Entscheidung in der Sache zu verhindern, hat Vodafone eine einstweilige Verfügung beantragt.

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Im Mittelpunkt des Streits stehen Vorwürfe, Vodafone habe über seine Beteiligung an Vantage Towers den Netzausbau von 1&1 behindert. Das Kartellamt stuft Verzögerungen beim Zugang zu Standorten als Wettbewerbsverstoß ein und argumentiert, diese erschwerten 1&1 den Markteintritt als vierter Mobilfunkanbieter in Deutschland. Ein Urteil könnte Vantage Towers zwingen, eine beträchtliche Anzahl von Standorten freizugeben – was den Druck auf Vodafone erhöhen würde.

Die Rechtsabteilung von Vodafone übt scharfe Kritik an der Vorgehensweise der Behörde. Das Unternehmen wirft dem Kartellamt vor, seine Befugnisse überschritten und grundlegende rechtliche Standards missachtet zu haben. Zudem behaupten die Anwälte, 1&1 habe das Verfahren manipuliert, um sich einen Vorteil zu verschaffen.

Das Bundeskartellamt weist die Vorwürfe entschlossen zurück. Es betont, die Ermittlungen würden vollständig neutral und nach den üblichen regulatorischen Verfahren durchgeführt.

Der Fall bleibt vorerst ungelöst, während Vodafone versucht, eine Entscheidung zu verhindern, die den Wettbewerb im Netzwerksektor neu gestalten könnte. Sollte das Kartellamt gegen das Unternehmen entscheiden, müsste Vantage Towers möglicherweise mehr Infrastruktur an 1&1 abtreten. Das Ergebnis wird voraussichtlich Auswirkungen auf den deutschen Telekommunikationsmarkt und das Kräfteverhältnis zwischen etablierten Anbietern und neuen Marktteilnehmern haben.